Wenn ein Hauptkonto gemeinsam geführt wird – sagen wir, der Händler ist Eigentümer des Kontos und ein Risikomanager oder Marktanalyst hilft bei der Verwaltung – können Sie dem Helfer einen individuellen Anteil der Gebühren zuweisen, die das Konto verdient. Der Helfer wird Geschäftspartner genannt.
So wird die gebühr aufgeteilt
Von den gezeichneten Anlagekonten werden Gebühren gemäß Master-Gebührenplan erhoben und dann in einer festen Reihenfolge ausgezahlt:
- Ein Prozentsatz der erhobenen Gebühr geht an den IB-Partner (sofern der Investor von einem empfohlen wurde).
- Ein Prozentsatz des Restbetrags geht an den Geschäftspartner.
- Was übrig bleibt, geht an den Besitzer des Hauptkontos.
Fügen sie einen geschäftspartner hinzu
Eröffnen Sie das Hauptkonto
Gehen Sie zu Masters unter Copy Trading, MAM oder PAMM und öffnen Sie das Konto, das Sie bearbeiten möchten.
Öffnen Sie die Partnerschaftseinstellungen
Wechseln Sie zur Registerkarte Partnerschaftseinstellungen.
Zum Abschnitt „Als Master“ hinzufügen
Klicken Sie im Abschnitt „Als Master (auf dieses Konto gezahlte Aufteilungsgebühren)“ auf +Hinzufügen.
Wählen Sie den Partner aus
Wählen Sie den Kunden aus, den Sie belohnen möchten, und bestätigen Sie mit Auswählen. Der Partner muss ein registrierter Kunde auf der Plattform sein.
Legen Sie die Belohnung fest
Wählen Sie im Dropdown-Menü Konto-ID das Wallet oder Handelskonto des Partners aus, das die Prämien erhalten soll, und geben Sie den Anteil im Feld % Gebühren ein.
Speichern
Klicken Sie auf Speichern – der Partner erhält nun den angegebenen Prozentsatz jeder Gebühr, die der Master verdient.

Als Meister vs. als Investor
Der Abschnitt Als Investor (von einem Konto bezahlte Anteilsgebühren) kann automatisch aus den konfigurierten IB-Ebenen ausgefüllt werden. Der Abschnitt Als Master (Teilungsgebühren, die auf das Konto bezahlt werden) wird immer manuell gepflegt – er existiert genau für diese benutzerdefinierten Vereinbarungen.
Der Gesamtprozentsatz aller Geschäftspartner auf einem Hauptkonto darf 100 % nicht überschreiten.
